Bundespolizeidirektion Leoben: Feuerwerkskörper
23. Dec 2009/10:38/ Abgelegt in:Lokal
Die Bundespolizeidirektion Leoben und das Stadtpolizeikommando Leoben werden auch dieses Jahr anlässlich des Jahreswechsels die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnik-gesetzes streng überwachen.
Es darf aufgefordert werden, sich bei der Verwendung von Silvesterknallern zurückzuhalten.
Lediglich pyrotechnische Gegenstände der Klasse I (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren) dürfen verwendet werden. Da eine behördliche Ausnahmeregelung für das Stadtgebiet von Leoben nicht besteht, ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II verboten. Dies deshalb, da durch rücksichtsloses Verhalten immer wieder Menschen und Tiere zu Schaden kommen und große Gefahr von Brandentwicklung vorherrscht.
Die Beamten des Stadtpolizeikommandos Leoben werden bei Nichteinhaltung der Bestimmungen rigoros einschreiten und die Übertretungen zur Anzeige bringen.
Lediglich pyrotechnische Gegenstände der Klasse I (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren) dürfen verwendet werden. Da eine behördliche Ausnahmeregelung für das Stadtgebiet von Leoben nicht besteht, ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II verboten. Dies deshalb, da durch rücksichtsloses Verhalten immer wieder Menschen und Tiere zu Schaden kommen und große Gefahr von Brandentwicklung vorherrscht.
Die Beamten des Stadtpolizeikommandos Leoben werden bei Nichteinhaltung der Bestimmungen rigoros einschreiten und die Übertretungen zur Anzeige bringen.



