Kennzeichnungspflicht an den Lokaltüren
Heute um Mitternacht fängt nicht nur das neue Jahr an auch das eine oder das andere Gesetz wird schlagend. Darunter auch das neue (Nicht)Raucher-Gesetzt für heimischen Gaststätten. Ab 0.00 Uhr müssen alle Gastronomiebetriebe die Kennzeichnung an der Eingangstür angebracht haben ob es nun ein Nichtraucher- oder Raucherlokal ist oder gar beides.
Laut den zuständigen Behörden werde zwar heute Nacht ab 0 Uhr noch nicht kontrolliert und eingehende Beschwerden werde auch erst Tage später nachgegangen, aber das Gesetz tritt pünktlich mit dem Jahreswechsel in Kraft.
Raucherlokale müssen mit einer grünen Plakette und einer Zigaretten-Abbildung, Nichtraucherlokale mit einer roten Plakette und einer durchgestrichenen Zigarette und Lokale in denen Raucher- und Nichtraucherzonen zu finden sind sind beide Plaketten anzubringen. Ausserdem müssen in der Gaststätte alle Räume gekennzeichnet sein.
Raucherlokale müssen mit einer grünen Plakette und einer Zigaretten-Abbildung, Nichtraucherlokale mit einer roten Plakette und einer durchgestrichenen Zigarette und Lokale in denen Raucher- und Nichtraucherzonen zu finden sind sind beide Plaketten anzubringen. Ausserdem müssen in der Gaststätte alle Räume gekennzeichnet sein.



