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VWGH bestätigt Bescheid des Landes bezüglich

Pflegeheim Viola in Kammern

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Beschwerde der Betreiber des Pflegeheimes Viola in Kammern gegen den Bescheid der Landesregierung betreffend Anerkennung einer stationären Einrichtung nach §13a des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes wurde abgewiesen, der Bescheid ist richtig und gültig.
LH-Stv. Kurt Flecker: "Auch wenn wir vom Verwaltungsgerichtshof rechtlich bestätigt wurden, steht das Wohlbefinden der BewohnerInnen im Vordergrund. Jetzt gilt es, eine für sie annehmbare und zukunftssichere Lösung zu finden."

Im Februar 2007 wurde in Kammern das Pflegeheim Viola eröffnet, erst im April 2007 wurde vom Betreiber um Anerkennung für Zuzahlung durch die Sozialhilfe beim Land angesucht. Die in diesem Verfahren vorgeschriebene Bedarfsprüfung ergab, dass im Bezirk Leoben das Angebot von Pflegebetten um die Hälfte höher sei als der Bedarf. Aufgrund dieser Bedarfsprüfung musste der Bescheid im Oktober 2007 negativ erstellt werden.

Kurt Flecker: "Gut, dass verantwortungsloses Vorgehen auf Kosten alter Menschen und ihrer Familien nicht zum Erfolg führt. Der Betreiber hat die BewohnerInnen und ihre Familien in die Irre geführt und ist jetzt dringend aufgefordert, Lösungsvorschläge anzubieten. Das Land wird in den nächsten Tagen jedeR BewohnerIn ausführliche Beratung durch ExpertInnen anbieten. Wo ein Wechsel in ein bezuschusstes Heim unzumutbar sein sollte, wird eine sozial verträgliche und rechtlich korrekte Lösung gefunden werden, Härtefälle darf es nicht geben."