Wichtige Neuerungen für den Straßenverkehr
31. Aug 2009/12:13/ Abgelegt in:Allgemein
Ab dem 1. September tritt ein neues Verkehrssicherheitspaket in Kraft, das Verkehrssünder nicht nur tiefer in die Geldbörse greifen lässt. Bei Alkolenkern wird in Zukunft vermehrt auf Nachschulungen gesetzt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Erhöhung der Mindeststrafsätze bei Tempoüberschreitungen sowie bei Trunkenheit am Steuer. Bessere Ausbildung speziell in der Fahrpraxis sollen künftig Moped- und Microcar-Lenker bekommen.
Bei einer Tempoüberschreitung von 30 km/h auf Freilandstraßen liegt der Mindeststrafsatz ab morgen bei 70 Euro. Bei einer höheren Überschreitung sind sogar 150 Euro zu entrichten und ausserdem ist der Lenker seine Fahrlizenz für zwei Wochen los. Neu ist auch eine einheitliche Regelung für Autobahnen. Je nach Überschreitung (zehn bis 30 km/h) schlägt sich ein Organstrafmandat zwischen 20 und 50 Euro zu Buche. Ebenfalls abhängig vom Maß der Überschreitung ist die Anonymverfügung mit 30 bis 60 Euro.
Alkolenker: Wer künftig mit 0,5 bis 0,79 Promille hinterm Lenkrad erwischt wird, wird ab morgen mit 300 bis 3700 Euro bestraft. 0,8 bis 1,19 Promille bedeutet eine Mindeststrafe von 800 Euro plus ein verpflichtendes Coaching. Ab 1,2 Promille wird der Führerschein statt bisher vier Monate dann für sechs Monate entzogen.
Moped- und Microcar-Lenker müssen künftig neben sechs Stunden am Übungsplatz nun auch sechs Stunden Theorie inklusive Prüfung und zusätzlich zwei Stunden Fahrpraxis im Verkehr absolvieren. Ausgenommen sind nur jene Lenker die bereits einen Führerschein oder einen Mopedausweis besitzen. Wer einen Mopedausweis besitzt muss aber innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Bestätigung der zuständigen Behörde einholen.
Wer seine Kinder, ob vorne oder hinten, nicht richtig angurtet muss in Zukunft ebenfalls zu einer Schulung. Kinder bis 14 und oder kleiner als 150 cm müssen mittels einer entsprechenden Rückhaltevorrichtung im Fahrzeug gesichert sein. T.hinK.
Alkolenker: Wer künftig mit 0,5 bis 0,79 Promille hinterm Lenkrad erwischt wird, wird ab morgen mit 300 bis 3700 Euro bestraft. 0,8 bis 1,19 Promille bedeutet eine Mindeststrafe von 800 Euro plus ein verpflichtendes Coaching. Ab 1,2 Promille wird der Führerschein statt bisher vier Monate dann für sechs Monate entzogen.
Moped- und Microcar-Lenker müssen künftig neben sechs Stunden am Übungsplatz nun auch sechs Stunden Theorie inklusive Prüfung und zusätzlich zwei Stunden Fahrpraxis im Verkehr absolvieren. Ausgenommen sind nur jene Lenker die bereits einen Führerschein oder einen Mopedausweis besitzen. Wer einen Mopedausweis besitzt muss aber innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Bestätigung der zuständigen Behörde einholen.
Wer seine Kinder, ob vorne oder hinten, nicht richtig angurtet muss in Zukunft ebenfalls zu einer Schulung. Kinder bis 14 und oder kleiner als 150 cm müssen mittels einer entsprechenden Rückhaltevorrichtung im Fahrzeug gesichert sein. T.hinK.

















