Wirtschaftskammer warnt vor Firmenbuchkeilern
20. Jan 2010/09:36/ Abgelegt
in:Allgemein / Wirtschaft
Immer dreister
werden jene Firmenbuch-Keiler, die von Unternehmen unter dem
Vorwand einer „kostenlosen“ Eintragung Geld herauslocken wollen:
Bei steirischen Unternehmern sind bereits Schreiben eingelangt, die
für so eine Eintragung in „Österreichs Branchenführer Nr.1“
werben. Bei diesen Aussendungen wird sogar durch die
missbräuchliche Verwendung des WKO-Logos der Eindruck erweckt, es
handle sich um eine offizielle Aussendung der
Wirtschaftskammer!
Es handelt sich
hierbei jedoch nicht um eine Aussendung der Wirtschaftskammer
sondern um die „Wirtschaft-Kartei für Österreich“.
Da Einschaltungen in solchen Verzeichnissen praktisch immer ohne jeglichen Nutzen für das Unternehmen bleiben, warnt die Wirtschaftskammer eindringlich davor, dieses „Angebot“ wahrzunehmen.
Für die betroffenen Unternehmer empfehlen wir daher: Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen und nicht einfach unterschreiben, zurücksenden oder einzahlen (auch bei Faxnummern ist Vorsicht geboten, weil diese oft im Ausland liegen und Mehrwertnummern sein können). Falls das Angebot unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, an die zuständige Fachgruppe bei der Wirtschaftskammer zur Überprüfung schicken. Bei irrtümlicher Unterfertigung nicht bezahlen, sondern schriftlich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären.
Da Einschaltungen in solchen Verzeichnissen praktisch immer ohne jeglichen Nutzen für das Unternehmen bleiben, warnt die Wirtschaftskammer eindringlich davor, dieses „Angebot“ wahrzunehmen.
Für die betroffenen Unternehmer empfehlen wir daher: Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen und nicht einfach unterschreiben, zurücksenden oder einzahlen (auch bei Faxnummern ist Vorsicht geboten, weil diese oft im Ausland liegen und Mehrwertnummern sein können). Falls das Angebot unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, an die zuständige Fachgruppe bei der Wirtschaftskammer zur Überprüfung schicken. Bei irrtümlicher Unterfertigung nicht bezahlen, sondern schriftlich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären.


















