Briefwahl, Vorzugsstimme und vorgezogener Wahltag sind Neuerungen der Gemeinderatswahl
An die 790.000
Steirerinnen sind am 21. März aufgerufen sich an den
Gemeinderatswahlen zu beteiligen. Die meisten Menschen die ich
kenne sagen immer wieder wie wichtig es ist sein Wahlrecht in
Anspruch zu nehmen. Eine Neuerung gegenüber der letzten
Gemeinderatswahlen, im Jahr 2005, soll es erleichtern von diesem
Recht gebrauch zu machen. Erstmals ist es möglich per Briefwahl den
Gemeindevertretern eine Stimme zu geben.
Für Bundes- und
Landtagswahlen war die Briefwahl schon 2007 das erste Mal zum
Einsatz gekommen. Ab nächster Woche soll es die Möglichkeit geben
eine Wahlkarte in der Heimatgemeinde zu beantragen. Auf
schriftliche Anforderung hin – gültig sind sowohl Fax, Brief oder
Email – kann man sich die Wahlkarte, ganz einfach, entweder selbst
abholen oder zusenden lassen. Damit hat jeder Wähler die
Möglichkeit seine Stimme abzugeben, ob man sich nun im Ausland
aufhält oder Krank ist. Die ausgefüllt Wahlkarte kann ebenfalls per
Post geschickt werden, selbst abgegeben, einem Verwandten oder
Boten anvertraut werden, der sie dann der Wahlbehörde übergibt.
Wichtig ist dabei, dass die Wahlkarte zeitgerecht abgegeben
wird!
Anders als bei Wahlen des Nationalrats oder Landtags muss die Wahlkarte für die Gemeinderatswahl spätestens zum Zeitpunkt des offiziellen Wahlschluss eingelangt sein um ihre Gültigkeit nicht zu verlieren. Das hat den Vorteil, dass bereits am Wahltag ein vorläufiges Wahlergebnis, bereits unter Berücksichtigung der Briefwahl, ausgezählt werden kann.
Die weiteren Neuerungen bei der Gemeinderatswahl am 21. März 2010 sind die Möglichkeit dem Lieblingskandidaten eine Vorzugsstimme zu geben bzw. wird es am 12. März einen vorgezogenen Wahltag geben. An diesem Tag muss pro Gemeinde ein Wahllokal mindestens von 17 bis 18 Uhr geöffnet sein. In dieser Zeit wird eine ganz normale Stimmabgabe möglich sein. T.hinK.
Anders als bei Wahlen des Nationalrats oder Landtags muss die Wahlkarte für die Gemeinderatswahl spätestens zum Zeitpunkt des offiziellen Wahlschluss eingelangt sein um ihre Gültigkeit nicht zu verlieren. Das hat den Vorteil, dass bereits am Wahltag ein vorläufiges Wahlergebnis, bereits unter Berücksichtigung der Briefwahl, ausgezählt werden kann.
Die weiteren Neuerungen bei der Gemeinderatswahl am 21. März 2010 sind die Möglichkeit dem Lieblingskandidaten eine Vorzugsstimme zu geben bzw. wird es am 12. März einen vorgezogenen Wahltag geben. An diesem Tag muss pro Gemeinde ein Wahllokal mindestens von 17 bis 18 Uhr geöffnet sein. In dieser Zeit wird eine ganz normale Stimmabgabe möglich sein. T.hinK.



















